Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen
innerhalb von ehelichen
und
nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Nicht nur die anwaltliche
Beratung und Vertretung
bei Trennungen und Ehescheidungen, sondern auch die Erarbeitung
von Konzepten,
Verfügungen und Verträgen im Rahmen einer Eheschließung
werden im Familienrecht
behandelt.
Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsbereiche:
- Eherecht
- Scheidungsrecht
- Rechte
nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Unterhaltsrecht
zwischen Ehegatten
- Hausratsteilung
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
-
Unterhaltsrecht gegenüber Kindern
-
Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
- Rechte
nichtehelicher Kinder
Mietrecht
Im
Rahmen des Mietrechts werden Fragen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen,
Mietvertrag, Kündigungen, Nachvermietungsprobleme und Schadensersatzforderungen
diskutiert. Dies gilt sowohl für das Wohnungsmietrecht
als auch für das Gewerbemietrecht.
Im
Einzelnen umfasst das Mietrecht folgenden Bereiche:
- Mietverträge
- Kündigung
von Mietverträgen
- Durchsetzung
von Mietzinsansprüchen oder Nebenkostenforderungen
- Durchsetzung
von Schönheitsansprüchen
- Räumungsklagen
Arbeitsrecht
Die
Vetretung von Arbeitnehmern, Angestellten, Geschäftsführern und
mittelständischen Unternehmen aller Branchen in Kündigungsschutzklagen
und anderen Verfahren sind
Bereiche des
Arbeitsrechts. Es beinhaltet weiterhin die Beratung bei Vertragsabschlüssen,
Kündigungen, Abmahnungen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen.
Das Arbeitsrecht behandelt unter anderem folgende Themen:
- Arbeitsvertrag
und Arbeitsverhältnisse
- Ausbildungsvertrag
und Ausbildungsverhältnisse
- Probezeit
bei Arbeitsverhältnissen
- Abmahnungen
- Aufhebungsverträge
- Vorbereitung
und Abwehr von Kündigungen
Verkehrsunfallrecht (Interessenschwerpunkt)